Catherine Grun Meyer

Erfahrung
Neben ihrem breiten Fachwissen und unternehmerischen Verständnis zeichnet sich Catherine Grun dadurch aus, dass es ihr gelingt, zu ihren langjährigen Mandantinnen und Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis aufzubauen. Ihre umfangreichen praktischen Erfahrungen und juristischen Kenntnisse im Bereich des Arbeits-, Familien-, Erb- und Gesellschaftsrechts führen dazu, dass sie komplexe Sach- und Rechtsfragen auch vor dem Hintergrund schwieriger persönlicher und familiärer Situationen lösen kann.
Catherine Grun berät und vertritt unter anderem:
- Ultra-high und high net worth Individuals zu Fragen der internationalen Nachlassplanung, der Vermögensübertragung auf Nachkommen sowie zu verschiedenen Aspekten des (grenzüberschreitenden) Familienrechts, z.B. Ehe- und Güterrecht, Konkubinatsrecht, Sorgerecht oder rechtliche Vertretung Minderjähriger
- Erben und Erbengemeinschaften bezüglich Verwaltung und Teilung des Nachlassvermögens
- Gemeinnützige Stiftungen bezüglich corporate governance und best practice, Durchführung und Finanzierung von Projekten im In- und Ausland (insbesondere im Bereich Kunst und Kultur)
- Diverse Familienunternehmen in den Bereichen Gesellschafts- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Nachfolgeplanung, einschliesslich Gesellschafts-/Aktionärbindungsverträge
- Verschiedene private und börsenkotierte Unternehmen in allen Aspekten des Arbeitsrechts, insbesondere betreffend grenzüberschreitende Arbeitsverträge, Massenentlassungen, Trennung von leitenden Angestellten, Bonusforderungen und Personalverleih
- International Bar Association IBA
- Schweizerischer Anwaltsverband SAV
- Zürcher Anwaltsverband ZAV
- AIJA International Association of Young Lawyers