03.05.2022

Erbrechtsrevision – Soll ich ein bestehendes Testament oder einen bestehenden Erbvertrag anpassen?

by Catherine Grun Meyer, Mirjam Vögeli

Die erste Etappe der Erbrechtsrevision tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Dieser Newsletter zeigt die wichtigsten Änderungen per 1. Januar 2023 auf und was diese Änderungen für Sie und Ihre bestehenden Testamente und Erbverträge bedeuten. Zum Abschluss folgt ein Ausblick auf die nächste Erbrechtsrevisionsetappe.Die erste Etappe der Erbrechtsrevision tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Dieser Newsletter zeigt die wichtigsten Änderungen per 1. Januar 2023 auf und was diese Änderungen für Sie und Ihre bestehenden Testamente und Erbverträge bedeuten. Zum Abschluss folgt ein Ausblick auf die nächste Erbrechtsrevisionsetappe.

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